Die Standorte der Schaukeln werden in enger Abstimmung mit den Verwaltungen der Städte, Gemeinden und Institutionen getroffen. Hierzu finden lange vor der Inbetriebnahme ausführliche Gespräche, vor Ort Begehungen auch mit den Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen statt. Erreichbarkeit, sanitäre Einrichtungen, Wegebeschaffenheit, um nur einige zu nennen.
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